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Artemisia Annua Pflanzenauszug/Tinktur (100 ml / 35%vol.) - Vital Engel

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Inhalt: 0.1 Liter (269,50 €* / 1 Liter)

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Produktnummer: VE-1028-MT
Produktinformationen "Artemisia Annua Pflanzenauszug/Tinktur (100 ml / 35%vol.) - Vital Engel"

Verkauf nur als Rohstoff* / Nicht zur inneren Einnahme  

Aus den frischen Blättern der Artemisa annua Pflanze wird mit mehrfach destilliertem Wasser und regionalem Roggen-Reinstalkohol (alc. 96 % vol) ein besonders kräftiger Auszug hergestellt.

Frei von Füll-, Farb oder Konservierungsstoffen wird dieser Artemisia-annua-Pflanzenauszug aus frischen, kompletten Artemisia-Blättern hergestellt. Die Artemisia annua Blätter werden direkt nach der Ernte in die Extraktionsflüssigkeit (Auszug 1:3) eingelegt. Der Auszug reift mindestens 4 Wochen und wird immer wieder per Hand geschüttelt. In diesem Produkt steckt vom Samen, über die Aufzucht und Ernte viel Leidenschaft.

Inhalt: 100 ml / 35%vol 

INCI:
Mehrfach Destilliertes Reinwasser, regionaler Roggen-Reinstalkohol (alc. 96% vol), Artemisia Annua* (einjähriger Beifuß) 100 % rein, ohne Zusatzstoffe *aus Eigenanbau von Kasimir Liselotte

Anwendung: 
Der Artemisia-annua-Pflanzenauszug (Alk. 35 % vol) kann zur äußeren Anwendung zum Beispiel als Badezusatz, für Kompressen oder zur Einreibung verwendet werden. Nicht zur inneren Einnahme.

Herkunft: Deutschland / Frankreich

Details:
Der Einjährige Beifuß (lat. Artemisia annua)

Der Name sagt es uns bereits - es ist eine einjährige Pflanze („annua“ = lateinisch „Jahr“). Artemisia annua wird auch "Einjähriger Beifuß“ genannt und ist eine Pflanzenart der Gattung Artemisia, die wiederum zur Familie der Korbblütler (Asteraceae, früher Compositae) gehört. Artemisia annua erreicht ein Größe zwischen 50 und 150 Zentimetern und verströmt einen  sehr aromatischen Duft, den sie den vielen enthaltenen ätherischen Ölen verdankt. Zu dieser Gattung gehören auch die wahrscheinlich bekannteren Planzen wie z. B. "gewöhnlicher Beifuß" (Artemisia vulgaris), "Wermuth" und auch "Absinth".

Hinweise:

Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel.

Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt.

Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.

2 von 2 Bewertungen

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6. Februar 2022 12:13

gut bei Infektionen im Haus zu haben!

9. Januar 2022 11:59

sehr gut

Artemesia Annua ist eine wunderbare vielseitige Pflanze. Mir fehlte noch die Tinktur, da es mir zu lange dauerte, sie selbst herzustellen, bin ich sehr dankbar, dass diese angeboten wird. Dafür bin ich sehr dankbar