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Artemisia annua Presslinge (300 Stück in ökol. Verpackung) - Vital Engel

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Produktnummer: VE-1029-MT
Produktinformationen "Artemisia annua Presslinge (300 Stück in ökol. Verpackung) - Vital Engel"

Verkauf nur als Rohstoff* 

Neue Formel: Jetzt mit 5% Akazienfasern  

Das Artemisia-Annua-/ Einjähriger-Beifuß Blattpulver (ohne Stiele und Stengel) welche wir für unsere Kapseln verwenden beziehen wir aus Deutschland in hochwertiger Qualität. Dort wächst der Artemisia annua frei von Schadstoffen und ist somit von sehr hoher Qualität. Ernte und Verarbeitung wird vom geschulten Team unter Gewährleistung höchster Qualitätsstandards durchgeführt. 

Die Einjährigen Beifuß Blätter werden bei Temperaturen unter 40 Grad schonend getrocknet,  indem dem Trocknungsraum die Luftfeuchtigkeit entzogen wird. Durch diese Art der schonenden Trocknung bleiben die wertvollen Inhaltsstoffe, sowie die Farbe der Pflanze erhalten. 

Der Einjährige Beifuß (lat. Artemisia annua)
Artemisia Annua („Einjähriger Beifuß“) ist eine Pflanzenart der Gattung Artemisia, die zur Familie der Korbblütler (Asteraceae, früher Compositae) gehört.

Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die Pflanze einjährig („annua“ = lateinisch „Jahr“). Die Pflanze wird zwischen 50 und 150 Zentimetern hoch und hat einen stark aromatischen Duft der von den vielen enthaltenen ätherischen Ölen herrührt.

Ebenfalls zu dieser Gattung gehören die vielleicht bekannteren Planzen gwöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris) und auch Wermuth und Absinth.

Zutaten: Artemisia annua Blattpulver, Akazienfasen (5%). Ohne Zusatz von Trennmitteln oder weiteren Zusatzstoffen. 

Menge / Inhalt: 300 Presslinge je 250 mg

Hinweis: Außerhalb der Reichweite von Kindern lagern. Kühl und trocken lagern. Nicht zur inneren Einnahme.

Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel.

Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt.

Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.

Copyright Bild und Text: Moringa Deutschland / Vital Engel

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28. Februar 2023 08:33

Klasse Produkt

Man merkt den frischen Rohstoff der hier verwendet wurde.