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Produktinformationen "Artemisia annua Pulver- Allgäu Edition (100g) - Vital Engel"
Verkauf nur als Rohstoff*
Natürliches Pulver aus einjährigem Beifuß (Artemisia annua)
Diesen pflanzlichen Rohstoff bezieht Vital Engel von einem Kräuterhof aus dem Allgäu. Die Artemisia Annua Pflanzen werden dort in der hofeigenen Gärtnerei angebaut und wachsen auf 800 Höhenmetern. Das Pulver wird aus den Blättern des einjährigen Beifuß hergestellt – ohne Stängel. Der Kräuterhof legt großen Wert auf eine qualitätsschonende Verarbeitung per Hand, so bleiben wertvolle Inhaltsstoffe der Pflanze erhalten und alte Handwerkstechniken, sowie Erfahrungswerte können bewahrt werden.
Details
Artemisia Annua oder auch der Einjährige Beifuß ist eine einjährige Pflanze aus der Gattung der Korbblütler (Asteraceae). Die krautige Pflanze erreicht eine Höhe von bis zu 150 cm und bildet eine Vielzahl von Teilblütenständen, die je wenige gelbe Einzelblüten enthalten. Die Pflanze hat einen aromatischen, süßlichen Duft. Sie kommt in allen sommerwarmen Gebieten Eurasiens vor, in Deutschland vor allem entlang der Elbe.
Die kulturelle Entwicklung des Menschen geht einher mit dem Wissen um
die Wirkung und die Kraft von Pflanzen und Kräutern. Hierbei haben
Menschen über Jahrtausende Wissen erlangt und dies von Generation zu
Generation weitergegeben.
Zutaten:
Artemisia Annua (einjähriger Beifuß)**
**in Roh-Qualität, 100% rein, ohne Zusatzstoffe
Menge / Inhalt:
100 g
Herkunft:
Deutschland (Allgäu)
Die neue Verpackung:
Der neue Beutel ist zu 100% kompostierbar.
Wie
entsorgt man einen kompostierbaren Beutel richtig? Noch nicht perfekt,
aber besser: die Entsorgung kompostierbarer Verpackungen ist noch nicht
optimal. Doch im Gegensatz zu herkömmlichen Plastikbeuteln enthält
dieser Beutel kein fossiles Plastik und kann sich unter industriellen
Bedingungen biologisch abbauen. Ein Schritt in die
richtige Richtung!
Bitte entsorgen Sie verantwortungsvoll.
Biotonne: Je nach Kommune – bitte prüfen!
Industriell kompostierbar (DIN EN 13432)
Alternativ: Kompost, Gelbe Tonne oder Restmüll
Hinweise:
Außerhalb der Reichweite von Kindern lagern. Kühl und trocken lagern. Nicht zur inneren Einnahme zugelassen.
Artemisia annua gilt laut der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel.
Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Solche Lebensmittel dürfen nur als Lebensmittel vertrieben werden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorliegt.
Da dies nicht der Fall ist, ist Artemisia annua nicht als Lebensmittel in der EU zugelassen.
Copyright Bild und Text: Vital Engel
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